| Politik |
Wahl einer/eines Bürgerbeauftragten der Stadt Bad Orb
Aufforderung zur Einreichung von Bewerbungen
Bad Orb.- Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bad Orb hat in ihrer Sitzung am 25.10.2011 beschlossen, die Position einer/eines ehrenamtlichen Bürgerbeauftragten einzuführen. Die Aufgabe der/des Bürgerbeauftragten besteht darin, Anliegen und Beschwerden aus der Bürgerschaft entgegenzunehmen und sich für eine zeitnahe Umsetzung sinnvoller Vorschläge und begründeter Beschwerden der Bürgerinnen und Bürger einzusetzen. Er/Sie handelt nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen und tritt, wenn erforderlich, als Vermittler zwischen Stadtverwaltung und Bürgerschaft auf.
Die/Der Bürgerbeauftragte wird durch die Stadtverordnetenversammlung gewählt, ihre/seine Amtszeit orientiert sich an der Dauer der jeweiligen Legislaturperiode der Stadtverordnetenversammlung (Laufzeit bis 31.03.2016). Die offizielle Amtseinführung der/des Bürgerbeauftragten ist vorbehaltlich der noch vorzunehmenden Beschlussfassung der erforderlichen Satzungsänderungen durch die städtischen Gremien mit Wirkung zum 01.01.2012 vorgesehen. Wählbar ist jede Bürgerin/jeder Bürger der Stadt Bad Orb nach Vollendung des achtzehnten Lebensjahres. Eine entsprechende Sachkunde und Erfahrung in Verwaltungsangelegenheiten sollte gegeben sein.
Bewerberinnen/Bewerber werden gebeten, Ihre formlose Bewerbung bis zum 5. Dezember 2011 an folgende Adresse zu richten:
Magistrat der Stadt Bad Orb,
Frankfurter Straße 2, 63619 Bad Orb.
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